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   BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95   

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https://dejure.org/1995,8805
BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95 (https://dejure.org/1995,8805)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1995 - 10 AZR 107/95 (https://dejure.org/1995,8805)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95 (https://dejure.org/1995,8805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung gegenüber der Sozialzusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Unterhalten eines Betriebs des Baugewerbes i.S.d. Sozialkassentarifverträge - Anbringung von Wärmedämmverbundsystemen als Dämmarbeiten/ Isolierarbeiten und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95
    Ein Betrieb, der keine dieser Arbeiten verrichtet, ist kein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks, selbst wenn die von ihm verrichteten Tätigkeiten auch in einem Maler- und Lackiererbetrieb anfallen und ausgeführt werden und daher mit zum Berufsbild dieses Handwerks gehören (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90

    Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks - Bodenbeschichtung

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95
    Ein Betrieb, der keine dieser Arbeiten verrichtet, ist kein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks, selbst wenn die von ihm verrichteten Tätigkeiten auch in einem Maler- und Lackiererbetrieb anfallen und ausgeführt werden und daher mit zum Berufsbild dieses Handwerks gehören (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90

    Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 29. Mai 1991 (- 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) festgestellt, daß ein Betrieb der arbeitszeitlich weit überwiegend Wärme Verbundsysteme zur Mauerisolierung herstellt und dabei Dämmschichten aus Polystyrol-Hartschaum oder Polyurethan-Hartschaum mit einer Klebemasse auf Mauern aufklebt und ggf. dort noch zusätzlich befestigt und anschließend diese Dämmstoffe mit einer Armierungsmasse beschichtet, um dann noch eine Schlußbeschichtung anzubringen, ein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks ist.
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 466/86

    Arbeitnehmer mit einer arbeiterrentenversicherungspflichtigen Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95
    Unter den Begriff "Fassadenbauarbeiten" im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 11 (12) VTV fallen sämtliche Arten von Fassadenbauarbeiten, insbesondere auch das Anbringen sogenannter "Vollwärmeschutzfassaden" (BAG Urteil vom 3. Dezember 1986 - 4 AZR 466/86 - AP Nr. 73 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Auskunftsanrpruch der Einzugsstelle für die

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. September 1994 - 16 Sa 597/94 - aufgehoben.
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Diese Rechtsprechung hat der Senat im Urteil vom 7. April 1993 (- 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) und im Urteil vom 19. Juli 1995 (- 10 AZR 107/95 -, n.v. ) fortgeführt.
  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (BAG 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95 - nv.; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5).
  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 376/96

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Werden im Betrieb solche Arbeiten durchgeführt, die von Betrieben unterschiedlicher Gewerbezweige in gleicher Weise ausgeführt werden und zum Berufsbild des jeweiligen Gewerbezweigs gehören, ist nach der Rechtsprechung des Senats festzustellen, ob in dem Betrieb daneben in nicht unerheblichem Umfang Arbeiten verrichtet werden, die für diesen - vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommenen - Gewerbezweig typisch sind; als Abgrenzungsmerkmal sieht es der Senat für einen Gewerbezweig als typisch an, wenn die Tätigkeiten ausschließlich von diesem Gewerbe durchgeführt werden, oder die Arbeiten von Fachkräften dieses Gewerbes ausgeführt bzw. zumindest beaufsichtigt werden (BAG Urteile vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95 -, n.v.; vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, n.v.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, n.v.; vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95 -, n.v.) sind solche "sowohl-als auch"-Tätigkeiten nicht geeignet, die Eigenschaft des Betriebes der GmbH & Co. als Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks, der vom Geltungsbereich des VTV ausgenommen ist, zu begründen.

  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

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  • LAG Hessen, 27.11.1995 - 15 Sa 974/95
    Insoweit kann es im vorliegenden Fall dahinstehen, ob dem 10. Senat des BAG zu folgen ist, wonach die Merkmale der vorgenannten Einschränkungsklausel nur dann erfüllt sind, wenn im Betrieb zumindest auch Farb- oder Lackanstriche aufgebracht oder Tapezierarbeiten durchgeführt werden (vgl. BAG 07.04.1993 AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG vom 19.07.1995 - 10 AZR 107/95 ).

    Die vom Kläger schließlich herangezogene neuere Entscheidung des BAG zu Wärmedämmverbund-Systemen ( Urteil vom 19.07.1995 - 10 AZR 107/95 ) gibt nichts her, weil sie sich lediglich mit der Einschränkungsklausel des VTV für Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks und den im RTV /Maler verwendeten Begriff der "Malerarbeiten" auseinandersetzt.

  • LAG Hessen, 27.04.1998 - 16 Sa 1570/97

    Geltungsbereich von Bautarifverträgen; Beurteilung, ob in einem Mischbetrieb

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  • LAG Hessen, 09.08.2004 - 10 Sa 705/03

    Arbeitnehmerentsendung; Allgemeinverbindlicherklärung

    Beide Parteien stimmen darin überein, was unter Wärmedämmverbundsystemarbeiten zu verstehen ist, nämlich das Anbringen eines sog. Vollwärmeschutzes durch Aufkleben einer Styroporschicht auf eine Fassade, das anschließende Beschichten mit einer Gewebemasse und das Auftragen einer Schlussbeschichtung (vgl. BAG 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95; BAG 19. Juli 2000 AP Nr. 232 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Berlin, 07.10.1998 - 6 Sa 59/98

    Erweiterung des betrieblichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages durch

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  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 258/96

    Einordnung eines Gewerbebetriebes in einen Tarifvertrag auf Grundlage der in dem

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann dahingestellt bleiben, ob die streitige Behauptung der Klägerin zutrifft, daß im Betrieb des Beklagten Metallständerwände montiert werden und ob das Anbringen von Wärmeverbundsystemen, das sowohl dem Baugewerbe als auch dem Maler- und Lackiererhandwerk zuzurechnen ist (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95 -, n.v.), im vorliegenden Fall dem Maler- und Lackiererhandwerk zuzurechnen ist, weil das Landesarbeitsgericht festgestellt hat, daß in dem Betrieb der Beklagten zu einem Drittel Maler- und Lackiererarbeiten durchgeführt werden.
  • LAG Hessen, 06.11.1995 - 10 Sa 482/94

    Auskunftsansprüche und Beitragsansprüche aus einem Tarifvertrag über das

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  • LAG Hessen, 04.11.1996 - 14 Sa 823/93
  • LAG Hessen, 04.11.1996 - 14 Sa 824/93
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